- Notdienst /
Emergency ServiceTelefon: 0631 8001-0
oder
Notfallservice 0800 8456789
(gebührenfrei / toll free)
- Notdienst /
Emergency ServiceTelefon: 0631 8001-0
oder
Notfallservice 0800 8456789
(gebührenfrei / toll free)

Energieausweis
Das Bundeskabinett hat am 27.06.2007 den vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben zur Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) zugestimmt. Mit dieser Novelle der Energieeinsparverordnung wird die europäische Gebäude-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Wesentliches Element ist die Einführung des Energieausweises auch für den Gebäudebestand. Kauf- und Mietinteressenten müssen zukünftig über die energetische Qualität des Gebäudes vom Eigentümer oder Vermieter anhand des Energieausweises und der ihn begleitenden Modernisierungsempfehlungen informiert werden.
Zur Erstellung eines Gebäude-Energieausweises ist die Gasanstalt nicht berechtigt.
Ansprechpartner für die Erstellung der Energieausweise finden Sie z.B. in den Veröffentlichungen der Deutschen Energie Agentur (DENA). Dort finden Sie eine Expertensuche, mit der Sie einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe ermitteln können.
Oder fragen Sie unser Tochterunternehmen Energie-Umwelt-Service GmbH denn die EUS ist ebenfalls qualifiziert Energieausweise auszustellen.
Näheres erfahren Sie unter Telefon 0631 800-1828 oder www.eus-kl.de


